GIS Kontakt: Telefonnummer und Kundenservice der Gebühren Info Service GmbH
Die GIS – Gebühren Info Service GmbH – ist die offizielle Stelle in Österreich, die für die Einhebung der Rundfunkgübhren (ORF-Gebühren) verantwortlich ist. Ob Sie sich an- oder abmelden, eine Befreiung beantragen oder Ihre Adresse ändern möchten – hier finden Sie alle Kontaktwege zur GIS Österreich übersichtlich zusammengefasst.
Wie lautet die GIS Telefonnummer?
Die GIS Österreich ist kostenlos unter 0800 090 100 10 erreichbar. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr sowie samstags von 9 bis 17 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten steht ein automatisches Informationssystem zur Verfügung. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, wählen Sie +43 1 870 48 0 – bitte beachten Sie, dass dabei internationale Gesprächsgebühren anfallen können. Die GIS-Hotline ist darauf ausgelegt, alle Anliegen rund um Rundfunkgübhren, Befreiungsanträge und Kontodaten zu bearbeiten. Halten Sie Ihre GIS-Kundennummer bereit, die auf Ihren Zahlscheinunterlagen oder Bescheiden zu finden ist. Bei sehr hohem Anrufaufkommen – etwa nach Gebührenänderungen – kann es zu Wartezeiten kommen; in diesem Fall empfiehlt sich der Online-Service.
Wie kann ich GIS per E-Mail kontaktieren?
Für schriftliche Anfragen an die GIS steht die E-Mail-Adresse gis@orf.at zur Verfügung. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail stets Ihre GIS-Kundennummer und Ihre aktuelle Adresse an, damit die Bearbeitung zügig erfolgen kann. Einfacher und schneller ist in vielen Fällen die Nutzung des GIS Online-Service unter gis.at/onlineservice – hier können Sie ohne Kontaktaufnahme selbstständig Adressänderungen vornehmen, Anträge stellen oder Ihre Zahlungshistorie einsehen. Für Formulare, Anträge auf Gebührenbefreiung oder die Abmeldung empfiehlt die GIS die Online-Plattform als bevorzugten Kanal. Schriftliche Anfragen per Post richten Sie bitte an: GIS Gebühren Info Service GmbH, Heiligenstädter Straße 2-4, 1190 Wien. Antworten per Post dauern in der Regel 5 bis 10 Werktage.
Wie beantrage ich eine GIS Befreiung?
Eine Befreiung von den GIS-Gebühren kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Anspruch haben unter anderem Personen, die Ausgleichszulage zur Pension, Pflegegeld, Sozialhilfe (Bedarfsorientierte Mindestsicherung) oder Arbeitslosengeld unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz beziehen. Auch Personen mit bestimmten Behinderungen oder Sehbehinderungen können befreit werden. Den Antrag stellen Sie online unter gis.at/befreiung, per Telefon über die Hotline 0800 090 100 10 oder per Post mit dem ausgefüllten Antragsformular an die GIS-Zentrale in Wien. Dem Antrag müssen entsprechende Nachweise beigelegt werden (z.B. Pensionsbescheid, Behindertenpass). Die Befreiung gilt in der Regel für ein Jahr und muss jährlich erneuert werden. Die GIS informiert Sie rechtzeitig vor Ablauf.
Wie melde ich mich bei GIS an oder ab?
Die An- und Abmeldung bei der GIS erfolgt online unter gis.at/onlineservice, telefonisch über die Hotline 0800 090 100 10 oder schriftlich per Post. Bei der Anmeldung teilen Sie der GIS mit, dass Sie ein empfangsbereites Gerät (Radio, Fernseher, Computer mit Internetzugang) betreiben. Bei der Abmeldung geben Sie das Datum an, ab dem Sie kein empfangsbereites Gerät mehr betreiben. Wichtig: Eine Abmeldung gilt nicht automatisch bei einem Umzug – Sie müssen sich aktiv abmelden und gegebenenfalls am neuen Wohnort wieder anmelden. Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie außerdem Ihre neue Adresse mitteilen, um korrekte Rechnungen und Schreiben zu erhalten. Rückwirkende Abmeldungen sind nur in Ausnahmefällen und mit Nachweis möglich.
Was passiert, wenn ich GIS nicht bezahle?
Wenn GIS-Gebühren nicht bezahlt werden, versendet die GIS zunächst Zahlungserinnerungen per Post. Bei anhaltender Nichtzahlung kann die GIS ein gerichtliches Exekutionsverfahren einleiten, was zu zusätzlichen Kosten durch Mahngebühren und Gerichtskosten führt. Falls Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, empfiehlt es sich, proaktiv mit der GIS in Kontakt zu treten. Eine Ratenzahlung kann telefonisch oder schriftlich vereinbart werden – die GIS zeigt sich in solchen Fällen in der Regel kulant. Alternativ sollten Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung erfüllen. Wichtig ist, nicht einfach zu ignorieren und zu hoffen, dass die Zahlungsaufforderungen verschwinden – das Gegenteil ist der Fall, die Kosten können erheblich ansteigen.
Wie ändere ich meine Adresse bei GIS?
Eine Adressänderung bei der GIS sollte möglichst zeitnah nach einem Umzug gemeldet werden – idealerweise innerhalb von vier Wochen. Die einfachste Möglichkeit ist das GIS Online-Service-Portal unter gis.at/onlineservice, wo Sie nach dem Login unter “Meine Daten” Ihre neue Adresse eingeben können. Alternativ können Sie die Adressänderung telefonisch über 0800 090 100 10 oder schriftlich per Post mitteilen. Bitte geben Sie dabei stets Ihre GIS-Kundennummer an, um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten. Falls Sie in eine Wohnung ziehen, in der bereits ein GIS-Konto besteht, sollten beide Parteien die GIS kontaktieren, um eine korrekte Übergabe und Abrechnung sicherzustellen. Vergessene Adressänderungen können zu Problemen bei der Zustellung von Bescheiden und Zahlungsaufforderungen führen.
Wie hoch sind die aktuellen GIS Gebühren in Österreich?
Die Höhe der GIS-Gebühren setzt sich aus dem bundeseinheitlichen ORF-Programmentgelt und den jeweiligen Landesabgaben zusammen, weshalb die Gesamtbeträge je nach Bundesland variieren. Das reine ORF-Programmentgelt beträgt derzeit 18,59 Euro pro Monat. Hinzu kommen die Landesabgaben, die je nach Bundesland zwischen rund 3 und 10 Euro monatlich liegen können. Im Durchschnitt zahlen österreichische Haushalte somit zwischen 22 und 29 Euro pro Monat. Den genauen Betrag für Ihr Bundesland finden Sie auf gis.at unter “Gebühren & Entgelte”. Personen mit Gebührenbefreiung zahlen nur die Landesabgabe, sofern diese nicht ebenfalls erlassen wird. Änderungen der Gebührenkohöhe werden von der GIS mindestens sechs Wochen vorab angekündigt.

